Gebäudeansicht des Amtsgerichts in Offenbach am Main

Amtsgericht Offenbach am Main

Kontakt

Amtsgericht Offenbach am Main

Fax

+49 611 32761 - 8307

Kaiserstraße 16 - 18
63065 Offenbach am Main

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Nachmittags nach Vereinbarung

Einsichtnahme in öffentliche Register:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Hinweise

Achtung: Geänderter Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen seit Juli 2023

An dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist für unaufschiebbare Einzelaufgaben ein Bereitschaftsdienst eingerichtet und zwar:

Samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr.

Der Bereitschaftsdienst ist unter der Rufnummer +49 69 8057 - 5010 telefonisch erreichbar.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich. In dringenden Fällen können Sie telefonisch Kontakt mit dem Eildienst aufnehmen, damit die Fragen der Unaufschiebbarkeit des Anliegens und ggf. auch die Zuständigkeit des Gerichts geprüft werden kann.

Eine Sichtung des elektronischen Posteingangs und die Leerung des Fristenbriefkastens erfolgen nur nach telefonischer Mitteilung des Einreichenden!

Es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 
Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:00 Uhr sowie Freitag bis 14:30 Uhr

Zimmer 204, 2. Stock
Gebäude Kaiserstraße 16

Telefon: +49 69 8057 - 1001 oder
Telefon: +49 69 8057 - 1002

Termine nach vorheriger Vereinbarung.

Zimmer 204, 2. Stock
Gebäude Kaiserstraße 18 (Neubau)
Telefon: +49 69 8057 1380

Geschäftsstelle der Abt. Beratungshilfe (Unmittelbare Beratungshilfe durch die Rechtspfleger)

Sprechzeiten zur RechtsantragsteIle für Zivil- und Familiensachen sind täglich montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das Zivilgericht oder einer einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht sind auch montags bis donnerstags nach 12:00 Uhr bis spätestens 16:00 Uhr, freitags bis spätestens 14:30 Uhr möglich.

Für eilige Anträge an dienstfreien Tagen (samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen) ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie im Abschnitt „Hinweise zum Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen“.

Bitte erkundigen Sie sich, wenn möglich, bereits vorab telefonisch beim Zivil- bzw. Familiengericht, welche Unterlagen Sie zu den jeweiligen Anträgen mitbringen müssen. Oft kann auf diesem Wege auch bereits geklärt werden, ob ein Antrag statthaft ist.

Telefon: +49 69 8057 - 0. Dies ist die Nummer der Zentrale. Lassen Sie sich hier mit einem Rechtspfleger der Zivil-, bzw. Familienabteilung verbinden.

Wichtig: Bringen Sie bitte immer Ihren Personalausweis mit. 

Mittwoch 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Hinweis:
An der Rechtsauskunftsstelle erteilt ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin ehrenamtlich Auskünfte. Diese sind kostenlos. Es wird keine Rechtsberatung geboten. Eine Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Zimmer 203 a
Gebäude Kaiserstraße 18 (Neubau)

Wir warnen vor Anrufen von vermeintlichen Gerichtsvollziehern, die telefonisch zur Überweisung von Schulden, z.B. bei Lotteriegesellschaften, auffordern und dabei teilweise auch Überweisungen auf ein Auslandskonto verlangen.

Bei solchen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche.

Der Erstkontakt von Seiten des Gerichtsvollziehers mit Schuldnern wird immer schriftlich oder persönlich erfolgen, wobei die Gerichtsvollzieher sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild ausweisen können.

Auch wird niemals die Überweisung auf ein Auslandskonto verlangt werden.

Im Falle entsprechender Anrufe sollten Sie sich nicht in Diskussionen verstricken lassen und auf keinen Fall Geld überweisen.

Wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeistation und melden den Vorfall.

Gerne können Sie im Zweifelsfall auch beim zuständigen Amtsgericht nachfragen.

Bitte beachten:

Pressestelle

Pressesprecherinnen und Pressesprecher:

  • Für den strafrechtlichen Bereich
    • Yvonne Duttiné, Richterin am Amtsgericht
    • Christine Zoschke, Richterin am Amtsgericht (Stellvertreterin)

  • Für den zivilrechtlichen Bereich und die freiwillige Gerichtsbarkeit
    • Andreas Gimmler, w. a. Richter am Amtsgericht
    • Dr. Christoph Eckert, Richter am Amtsgericht (Stellvertreter)
  • Für allgemeine Angelegenheiten des Gerichts
    • Stefan Mohr, Präsident
    • Petra Schott-Pfeifer, Vizepräsidentin (Stellvertreterin)

Sekretariat für alle Presseangelegenheiten:
Andrea Agricola, Amtsinspektorin
Telefon: +49 69 8057 - 1001
Telefax: +49 611 32761 - 8303

Das Amtsgericht Offenbach am Main ist Ausbildungsgericht für die Berufe

  • Rechtspflegerin / Rechtspfleger
  • Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher und
  • Justizfachwirtin / Justizfachwirt.

Weiterführende Informationen zu den Justizberufen erhalten Sie auf unseren Karriereseiten.

Der (Fristen-) Briefkasten des Justizzentrums Offenbach am Main für

  • das Amtsgericht Offenbach am Main,
  • die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Darmstadt – Zweigstelle Offenbach am Main,
  • das Landgericht Darmstadt – Kammern für Handelssachen – Offenbach am Main sowie
  • das Arbeitsgericht Offenbach am Main

befindet sich links neben dem Haupteingang zum Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 18.

Der (Fristen-)Briefkasten wird täglich mehrfach geleert. An Sonn- und Feiertagen erfolgt eine Leerung nur nach telefonischer Mitteilung des Einreichenden (Siehe Abschnitt: „Hinweise zum Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen“).
Durch Einwurf in diesen (Fristen-) Briefkasten kann auch außerhalb der regulären Dienstzeiten der vorgenannten Dienststellen der fristgerechte Zugang von Schriftstücken sichergestellt werden.
Bei Einwurf vor 24:00 Uhr erhalten alle Schriftstücke den aktuellen Tagesstempel, bei Einwurf nach 00:00 Uhr erhalten die Schriftstücke den Eingangsstempel des Folgetages.

Besonderheiten:

1. Anträge auf Eintragung im Grundbuch:

Anträge an das Grundbuchgericht erhalten eine Rangfolge, die durch den zeitlichen Eingang beim Grundbuchgericht vorgegeben wird.
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Grundbuchgericht.

  • Mit Einwurf in den Briefkasten,
  • mit Abgabe in der gemeinsamen Poststelle,
  • mit Übergabe an eine der im Eingangsbereich anwesenden Mitarbeiterinnen oder Mitar-beiter des Gerichts oder des Wachdienstes

ist ein an das Grundbuchgericht gerichteter Eintragungsantrag nicht rangwahrend eingegangen.

Schriftstücke für das Grundbuchgericht sollten Sie also im eigenen Interesse nur bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Service-Einheit des Grundbuchgerichts abgeben.

2. Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister:

Mit Einführung des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sind Anmeldungen zum Handels- und Genossenschaftsregister, die in öffentlich beglaubigter oder beurkundeter Form zur Eintragung in eines dieser Register einzureichen sind, und Dokumente (z.B. Gesellschafterliste, Liste der Aufsichtsratsmitglieder, Protokoll über die Jahreshauptversammlung, etc.) von dem Notar, der die Beglaubigung oder Beurkundung vorgenommen hat, in elektronischer Form über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dem Registergericht einzureichen.

3. Anmeldungen zum Vereinsregister:

Anmeldungen zum Vereinsregister können derzeit noch in schriftlicher Form an das Registergericht gerichtet werden, also auch durch Einwurf in den (Fristen-)Briefkasten.

Bei dem Amtsgericht ist eine Verteilerstelle für die Gerichtsvollzieheraufträge eingerichtet. Dort werden die Aufträge an die jeweils zuständigen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sortiert und weitergeleitet.

So ist sichergestellt, dass auch im Vertretungs- und Krankheitsfall der Auftrag zeitnah bearbeitet werden kann.

Aufträge sind zu richten an:

Amtsgericht Offenbach am Main
-Gerichtsvollzieherverteilerstelle-
Kaiserstraße 16-18
63065 Offenbach am Main

Telefon: +49 69 8057 - 5080
Telefax: +49 611 327618306

Maßgebend für die Zuständigkeit einer Gerichtsvollzieherin bzw. eines Gerichtsvollziehers ist der Wohnsitz des Schuldners bzw. des Zustellungsempfängers. 

Hinweis:
Die Zuständigkeit kann sich kurzfristig ändern. Die jeweils aktuelle Zuständigkeit kann ggfls. auch beim Amtsgericht erfragt werden.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Sprechzeiten und weitere Informationen erfahren Sie bei den jeweiligen Stadtverwaltungen.

Kontaktdaten der Schiedsämter:

  • Dietzenbach
    Schiedsmann: Herr Helmut Trebus
    Rathaus Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach
    Raum 148 (1. OG)
    Telefon: +49 171 5104540
     
  • Heusenstamm
    Schiedsmann: Herr Hans Mühlhaus
    Rathaus Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm
    Telefon: +49 6104 607 - 0
     
  • Mühlheim am Main
    Schiedsmann: Herr Dominik Stier
    Rathaus Friedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
    Telefon: +49 6108 601 - 150 (Herr Windisch) oder
    Telefon: +49 6108 601 - 151 (Frau Fritsch)
     
  • Neu-Isenburg
    Schiedsmann: Herr Günther Marx
    Rathaus Hugenottenallee 53, 63263 Neu-Isenburg
    Telefon: +49 6102 - 2410
     
  • Obertshausen
    Schiedsmann: Herr Joachim Zweigler
    Rathaus Beethovenstraße 2, 63179 Obertshausen
    Telefon: +49 6104 703 - 3111 (Frau Brückner)
     
  • Offenbach am Main
    Schiedsmann: Herr Jan Schmidbauer
    Rathaus Berliner Straße 112-116, 63065 Offenbach am Main
    Raum 20 (EG)
    Telefon: +49 69 8065 - 2985

Stand: 02.06.2023

  • Beratungshilfe:
    Beim Amtsgericht Offenbach am Main können Personen Beratungshilfe beantragen, die im Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sind (nicht in Rodgau, Rödermark, Dreieich).
    Zum Amtsgerichtsbezirk zählen folgende Städte und Gemeinden:
    • Offenbach am Main
    • Heusenstamm
    • Obertshausen
    • Mühlheim am Main
    • Neu-Isenburg
    • Dietzenbach
  • Insolvenzgericht:
    Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichtes Offenbach am Main umfasst folgende Städte/Gemeinden:
    • Offenbach am Main
    • Dietzenbach
    • Dreieich
    • Egelsbach
    • Hainburg
    • Heusenstamm
    • Langen
    • Mainhausen
    • Mühlheim am Main
    • Neu-Isenburg
    • Obertshausen
    • Rodgau
    • Rödermark
    • Seligenstadt
  • Registergericht:
    Das Amtsgericht Offenbach am Main ist als Registergericht zuständig für den Amtsgerichtbezirk Offenbach am Main, Langen (Hessen) und Seligenstadt.
    In dieser Abteilung wird das Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts- und Vereinsregister geführt. Das Partnerschaftsregister wird bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main geführt. 

Auszeichnung:

Das Amtsgericht Offenbach im Kooperationsverbund Behörden Offenbach wurde 2017 ausgezeichnet für "herausragendes Engagement für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben".

Digitaler Service Point

Drei rote Punkte, darunter ein roter, ein blauer und ein roter Punkt, darunter drei rote Punkte, darunter unter dem mittleren ein weiterer roter Punkt; alle regelmäßig angeordnet.

Ihr Draht zur hessischen Justiz

Der Digitale Service Point ist eine zentrale Stelle der hessischen Justiz, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen direkt über die kostenlose Telefonnummer (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder per E-Mail wenden können.

Über die Servicenummer bzw. E-Mailadresse können Frage u. a. zum Ausfüllen von Formularen geklärt werden. Das Auskunftsangebot ist zur Zeit auf Angelegenheiten der Amtsgerichte, Landgerichte und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ausgerichtet.

Weitere Informationen zum Digitalen Service PointÖffnet sich in einem neuen Fenster